Patientenrechtegesetz: Aufklärung bei Unerfahrenheit mit neuer OP-Technik

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Im neuen Patientenrechtegesetz sind einige Neuerungen abgefasst, die in weiten Bereichen der Medizin ohnehin schon Normalität waren. Ein Punkt ist uns aber ins Auge gefallen, der für den Bereich Intimchirurgie besonders interessant ist, da aktuell immer mehr Ärztinnen und Ärzte ihre ersten intimchirurgischen Eingriffe durchführen.

Das Patientenrechtegesetz (BGB 630ff) sieht im Zusammenhang mit einem Urteil des OLG Karlsruhe eine besondere Aufklärungspflicht des Arztes, wenn dieser eine Operation durchführt, in der er noch nicht erfahren und routiniert ist. Selbst ein erfahrener Operateur (z.B. plastischer Chirurg), der eine neue OP (z.B. Schamlippenkorrektur) in sein Spektrum aufnimmt, die er zuvor noch nicht oder nur selten durchgeführt hat, muss seinen Patienten über diesen Umstand aufklären, da hierdurch für den Patienten ein erhöhtes Risiko entstehen kann.

Der Arzt muss im Übrigen im Streitfall nachweisen, dass er dieser Aufklärungspflicht nachgekommen ist. Wir empfehlen natürlich, hier immer offen und ehrlich mit den Patienten umzugehen … unserer Erfahrung nach die beste Möglichkeit, Streitigkeiten zu vermeiden.

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