Fachärztliche Kommission

Die Fachärztliche Kommission besteht aus Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Intimchirurgie und Genitalästhetik e.V., die neben ihrer Approbation als Arzt eine abgeschlossene Facharztausbildung für Plastische und Ästhetische Chirurgie oder für Gynäkologie haben. Bevor ein Arzt in die Fachärztliche Kommission aufgenommen wird, muss er seine Qualifikation auf dem Gebiet der Intimchirurgie u.a. durch Aus- bzw. Fortbildungen sowie ausführliche Falldokumentationen nachweisen. Nur wenn der Arzt fachlich in der Lage und gewillt ist, die von der Gesellschaft entwickelten Qualitätsstandards einzuhalten, weiterzuentwickeln und zu überprüfen, kann er in die Fachärztliche Kommission aufgenommen werden. Aufgaben der Fachärztliche Kommission sind u.a.

  • die Weiterentwicklung und stetige Verbesserung der Qualitätsstandards für intimchirurgische Beratungen und Operationen;
  • die Aus- und Fortbildung von Ärzten in den operativen Bereichen der Intimchirurgie;
  • die Weiterbildung von Ärzten, medizinischen Fachangestellten und sonstigen Praxis- und Krankenhausmitarbeitern in Bezug auf die besonderen Erfordernisse der Patientenbetreuung und OP-Assistenz bei intimchirurgischen Eingriffen.

Die Fachärztliche Kommission gibt auf Wunsch von Patientinnen oder Ärzten individuelle Behandlungs-empfehlungen und vermittelt bei Problemen zwischen Patientin und Arzt im Sinne einer Mediation.